Mit Erscheinen des Amtsblatts der Stadt Korschenbroich vom 06.04.2017 tritt der Umlegungsplan nun auch offiziell in Kraft (Quelle: Amtsblatt der Stadt Korschenbroich, Nr. 8, Jahrgang 8, vom 06.04.2017). Nach katasteramtlicher Bildung der Flurstücke und dem Anlegen der Grundbuchblätter wird das Umlegungsverfahren kurzfristig beendet sein.